Bundesweite
Demonstration am 5. Februar 2000 in Berlin |
Für
das Leben und die Freiheit Seit seiner Verurteilung im Sommer 1982 wird Mumia Abu-Jamal unter menschenunwürdigen Bedingungen in Todestrakten US- |
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amerikanischer Gefängnisse festgehalten. Er soll zum Schweigen gebracht werden, weil er als "unbequemer" Journalist mit seinen Reportagen den Rassismus und die Unterdrückung von Minderheiten in den USA anklagte und auch aus der Todeszelle heraus weiter mit Veröffentlichungen bekämpft. In einem rassistisch motivierten Prozeß wurde Mumia Abu-Jamal 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Sein Kampf um ein gerechtes Verfahren wird international von vielen Menschen unterstützt und ist ein Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Ausbeutung geworden. Weltweite Proteste und Solidaritätsbekundungen hatten 1995 eine Aussetzung des ersten anberaumten Hinrichtungstermins erreicht. |
Am 4. Oktober 1999 lehnte
das Oberste Bundesgericht der USA es ab, sich mit Mumia Abu-Jamals Fall zu befassen
und verwies auf die vorrangige Zuständigkeit der Bundesgerichte in Pennsylvania.
Kurz darauf, am 13. Oktober, unterzeichnete der republikanische Gouverneur von
Pennsylvania, Thomas Ridge, einen neuen Hinrichtungsbefehl und setzte den Termin
auf den 2. Dezember 1999 fest. Die Verteidigung mußte nun beim Bundesbezirksgericht
in Pennsylvania neben einem weiteren Berufungsantrag für das Wiederaufnahmeverfahren
zusätzlich auch die Aussetzung des Hinrichtungsbefehls beantragen. Beide Anträge
wurden am 15. Oktober eingereicht. Am 27. Oktober 1999 setzte der zuständige
Richter am Bundesbezirksgericht, William H. Yohn, den Hinrichtungsbefehl mit
der Begründung aus, genügend Zeit zu brauchen, um sich mit dem inhaltlichen
Antrag der Verteidigung befassen zu können.
"Der gerechte Kampf
für Leben, Freiheit und Gerechtigkeit muß weitergehen."
(Mumia Abu-Jamal, aus der Todeszelle.)
In den nächsten Wochen geht
es darum, ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal juristisch und politisch durch
die Verstärkung des öffentlichen Drucks durchzusetzen.
Der politische Charakter des geplanten Justizmordes an Mumia Abu-Jamal liegt
auf der Hand: Er ist Afro-Amerikaner - wie 40% der über 3.500 Gefangenen in
den Todestrakten der USA (wobei Afro-AmerikanerInnen nur 12% der Gesamtbevölkerung
stellen) -, er war Mitglied der militanten Black Panther Party, und sein Engagement
für die Interessen der Ausgegrenzten machte ihn über die Grenzen Pennsylvanias
hinaus bekannt. Die Unterschlagung entlastender Beweise und Einschüchterung
von EntlastungszeugInnen, die Vorverurteilung durch Gericht und Staatsanwaltschaft,
rassistische Kriterien bei der Auswahl der Geschworenen, das völlige Versagen
seines damaligen Pflichtverteidigers und das Verbot, sich selbst zu verteidigen,
sind nur die wesentlichsten Gründe für den 1995 zum ersten Mal gestellten Wiederaufnahmeantrag.
Die Fakten, die Mumia Abu-Jamals Verteidigung zum Beweis seiner Unschuld seit
1992 zusammengetragen hat, sind so umfangreich, daß sie ein 300-seitiges Buch
füllen. Sie würden jeder öffentlichen Überprüfung standhalten und unweigerlich
zur Freilassung Mumia Abu-Jamals führen.
"Die alles entscheidende Instanz"
Mit der Anrufung des Bundesbezirksgerichts
geht Mumias Fall jetzt nach Aussage seines Anwaltes Leonard Weinglass in die
alles entscheidende Phase: Gelingt es nicht, bei Bundesrichter Yohn eine Anhörung
oder direkt die Entscheidung für ein neues Verfahren zu erreichen, werden alle
entlasten-den Fakten und Aussagen, die die Verteidigung in den letzten Jahren
zusammengetragen und prä-sentiert hat, für alle Zeiten verloren sein. Denn nur
wenn sie öffentlich in einer Anhörung oder Verhandlung präsentiert werden, finden
sie auch Einzug in die Akten. Das kann nur noch unter Richter Yohn geschehen.
Andernfalls werden die von Todesrichter Sabo und der Staatsanwaltschaft manipu-lierten
Akten zementiert und alleinige Grundlage möglicherweise noch notwendiger Anrufungen
des Bundesberufungsgerichts in Pennsylvania und des Obersten Bundesgerichts
in Washington sein, die beide nur noch nach Aktenlage entscheiden.
Deshalb hängt es jetzt von Bundsrichter Yohn in Pennsylvania ab, ob Mumia jemals
ein neues Verfahren bekommen wird, oder ob ihm letztlich als Alternative nur
noch eine Begnadigung zu lebens-länglichem Knast - und damit Festschreibung
seiner Schuld und Haft bis zum physischen Ende seines Lebens - oder die Ermordung
durch den Staat drohen.
Nach Einschätzung von Weinglass
wird Bundesrichter Yohn nach Prüfung des Antrages der Anwälte und der Stellungnahme
der Staatsanwaltschaft dazu ab etwa Anfang März 2000 seine Entscheidung treffen,
nachdem er vorher beide Seiten noch einmal im Gerichtssaal gehört hat. Es gibt
keine Gewißheit, wie Yohn entscheiden wird. Und Mumias Widersacher in Politik
und Polizei, allen voran die rechte Polizeigewerkschaft FOP, wollen endlich
seine Hinrichtung.
Mumia selbst sagt dazu: "Meine Zeit läuft ab, und niemand sollte denken,
daß mich meine sogenannte Prominenz davor schützen wird, hingerichtet zu werden."
Seit 18 Jahren kämpft Mumia
Abu-Jamal für sein Leben und seine Freiheit. Seit nunmehr zehn Jahren stehen
wir, d.h. alle, die in diesen Jahren die Kampagne in der BRD getragen und fortentwickelt
haben, an seiner Seite.
Wenn wir nicht wollen, daß Mumia in den nächsten ein bis maximal zwei Jahren
hingerichtet wird, dann müssen wir gerade jetzt, wenn es im Februar/März 2000
um die elementarste Entscheidung in diesem Kampf geht, alle verfügbaren Kräfte
mobilisieren, um durch eine machtvolle Demonstration klarzumachen, was Angela
Davis, June Jordan und Alice Walker in einem Appell ausgedrückt haben:
"Mumia Abu-Jamal
darf nicht sterben. Wir können ihn am Leben erhalten.
Wir fangen an, wo wir stehen. Wir können es tun!"
Deshalb rufen wir alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstrationfür das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal zu beteiligen:
Bundesweite
Demonstration am 5. Februar 2000 Berlin, Rosa-Luxemburg-Platz, 14.00 Uhr |
Bundestreffen der Mumia
Abu-Jamal Unterstützungskomitees c/o Bundesgeschäftsstelle Rote Hilfe e.V. Postfach 3255, 37022 Göttingen Fax: 0551-7708009 * E-mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de Berlin-Kontakt: http://www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia |
Spenden
werden dringend benötigt Archiv 92/"Kampagne" Konto-Nr. 100 873 8702 BfG : Bank Bremen BLZ 290 101 11 |
V.i.S.d.P. : Roger Hasenbein |