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Die Auswirkung neuer Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes auf Mumias Fall
von C. Clark Kissinger (cck1@earthlink.net) english version |
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Am 18. April 2000, gab das Oberste Gericht der USA seine Entscheidung in zwei Fällen bekannt, die sich auf das neue Gesetz zur habeas corpus bezogen, bekannt als AEDPA (Gesetz zur Antiterrorismus- und Todesstrafeneffektivierung von 1996). Beide Entscheidungen haben Auswirkungen auf Mumias Fall, der gegenwärtig vor Bundesbezirksrichter Yohn liegt. Die wichtigere Entscheidung behandelt die Frage, ob das neue Gesetz die Macht von Bundesrichtern, wie Richter Yohn, Entscheidungen der Bundesstaaten zu überprüfen und aufzuheben, eingrenzt bzw vermindert oder nicht. Angeführt von Richter O'Conner, zusammen mit Rhenquist, Kennedy, Scalia und Thomas bestätigte die konservative Mehrheit bei einer Abstimmumg von 5 gegen 4, die Entscheidung des Kongreß, "die Macht eines Bundesrichters, dem Antrag eines Bundesgefangenen auf habeas corpus stattzugeben", "eine neue Restriktion" und "ein neues Erschwernis aufzuerlegen..." In Fällen, in denen die verfassungsmäßigen Rechte der Antragsteller zugegebenermaßen verletzt wurden, schränkt diese neue Restriktion die Macht eines Bundesrichters ein, neue Verfahren anzuordnen. Um ein neues Verfahren zu bekommen muß Mumia nun zeigen, daß nicht nur die Entscheidungen der Richter Pennsylvanias fehlerhaft oder falsch waren, sondern daß ihre Taten noch mehr waren, sie waren "(übermäßig/unzumutbar)". Anders ausgedrückt, Richter Yohn ist ermächtigt, Mumia ein neues Verfahren zu verweigern, auch wenn die Gerichte Pennsylvania falsch entschieden haben - solange ihr Fehler nicht "übermäßig/unzumutbar" war. Aber wann ist eine fehlerhafte Entscheidung eines Bundesstaatengerichtes "übermäßig/unzumutbar" - im Gegensatz zu nur fehlerhaft? - Das sagt das Gericht nicht. Deswegen wehrten sich die 4 Richter der Minderheit gegen dieses Wortspiel, zumindest teilweise, und bestanden darauf, daß die Macht der Bundesrichter durch dieses neues Gesetz nicht gemindert werden sollte, und daß, wenn Bundesstaatenrichter in Fällen falsch entscheiden, in denen es um verfassungsmäßig garantierte Rechte geht, die Bundesrichter dann das von jeher uneingeschränktes Recht haben sollten, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen und ein neues Verfahren anzuordnen. Was bedeutet das nun für Mumias Verfahren? Ohne irgendwelche Richtlinien, scheint Richter Yohn freie Hand zu haben, jegliche Entscheidung der Gerichte Pennsylvanias, die das Verfassungsrecht betreffen, als "fehlerhaft" anzusehen und Rechtshilfe abzulehnen - oder sie für "übermäßig/unzumutbar" zu erklären und ein neues Verfahren anordnen. Läßt diese neue Entscheidung erahnen, angesichts der Tatsachen in Mumias Fall, ob es in die eine oder die andere Richtung gehen wird? Auf den ersten Blick nicht. Aber es fällt auf, daß das Oberste Gericht in diesem Fall (Williams v. Taylor), in dem es um unzureichende Verteidigung während der Verurteilungsphase ging - einer der Punkte, die auch in Mumias Fall verhandelt wird - den Hinrichtungsbefehl aufhob. Das Gericht befand die Entscheidung des Obersten Gerichts Virginias für übermäßig/unzumutbar aufgrund von Tatsachen, die weniger augenfällig sind, wie in Mumias Fall (Rhenquist, Scalia und Thomas vertraten hier eine abweichende Meinung). Einige Punkte worüber Yohn entscheiden wird:
Oder waren diese Verletzungen der Verfassung nur falsch oder fehlerhaft? Die zweite Entscheidung (auch Williams genannt) bejaht das Recht eines Antragsteller auf eine Beweisaufnahme, der, wie Mumia, vom Gericht daran gehindert wurde, Beweise einzubringen. Aber um eine solche Anhörung zu bekommen, muß Mumia zeigen, daß Richter Sabo und das Oberste Gericht Pennsylvanias ihn daran hinderte, die vollständige Ausführung seiner Behauptungen vorzutragen. Das Gesetz bezüglich Beweisanhörungen wird hierdurch nicht modifiziert, und wir haben uns in unserem Antrag auf eine Beweisaufnahme vollständig darauf bezogen. Es muß aber angemerkt werden, daß das Gericht in diesem Fall - mit ausreichenden Beweisen für die Verurteilung der Angeklagten wegen zweifachem Mord und Vergewaltigung (und Beweisen, die den Angeklagten in Verbindung mit noch 4 Mordfällen bringen) - die Entscheidung des Bundesstaatenrichters aufhob und einer Anhörung einzig und allein aufgrund der Frage zustimmte, ob der Angeklagte ein faires Verfahren bekommen hatte oder nicht, unabhängig von der Frage seiner Schuld oder Unschuld. C. Clark Kissinger (cck1@earthlink.net) |
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Quelle: Solidaritätsbüro Mumia Abu Jamal c/o Antirassistische Initiative e.V Yorckstraße 59 10965 Berlin Fon 030 - 785 72 81 / Fax 030 - 786 99 84 Email solibuero@gmx.de WWW www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia/ Siehe auch: Wie stehen Chancen auf neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal? (vom 20.6.2000) Entwicklung in Mumias Fall 17.05.2000 |
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