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Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Todesstrafe,
- unter Hinweis auf das Memorandum der Europäischen Union auf der 54. Vollver-sammlung
der Vereinten Nationen,
- in der Erwägung, daß in vielen Ländern weiterhin die Todesstrafe verhängt wird,
- unter erneutem Hinweis darauf, daß die Abschaffung der Todesstrafe ein wichtiges Indiz
für die Stärkung der Menschenwürde und die wachsende Achtung der Menschenrechte ist,
- bestürzt, daß Tausenden von Menschen in der Welt die Hinrichtung droht, jedoch durch
die Tatsache ermutigt, daß die Zahl der Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben,
ständig wächst,
- unter erneutem Hinweis auf seine positive Beurteilung der vom Rat im Namen der
Europäischen Union während der 54. Vollversammlung der Vereinten Nationen
ergriffenen Initiative eines Moratoriums für die Todesstrafe,
- alarmiert durch das von einem Gericht in Florida (USA) 1997 über den europäischen
Bürger Joaquín José Martinez (spanischer Staatsangehörigkeit) verhängte Todesurteil und
im Hinblick auf die Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof Floridas über den
Wiederaufnahmeantrag fassen muß, den die Verteidigung von Joaquín José Martinez
angesichts der zahlreichen Verfahrensunregelmäßigkeiten gestellt hat, die sich ihrer
Ansicht nach während des Prozesses ereignet haben,
- in der Erwägung, daß der Journalist Mumia Abu Jamal im Dezember 1982 zum Tode
verurteilt wurde, daß eine Wiederaufnahme des Verfahrens bisher abgelehnt wurde und
daß die für den 2. Dezember 1999 vorgesehene Hinrichtung aufgeschoben wurde,
- unter Hinweis auf den Fall von Larry Robinson, dessen Hinrichtung in den USA angesichts
von Zweifeln an seiner geistigen Verfassung aufgeschoben wurde,
- beunruhigt angesichts der Häufigkeit, mit der in den USA Bürger hingerichtet werden,
deren Unschuld später bewiesen wird,
- bedauert zutiefst, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Verabschiedung einer
Resolution über das Moratorium zur Todesstrafe während der Verhandlungen auf der
Vollversammlung der Vereinten Nationen nicht gegeben waren;
- zeigt sich enttäuscht, daß sich die finnische Ratspräsidentschaft gezwungen sah, die
Vertagung der Behandlung der Entschließung, in der das Moratorium für Hinrichtungen im
Hinblick auf ihre vollständige Abschaffung gefordert wird, zu beantragen;
- fordert alle Mitgliedstaaten und die Ratspräsidentschaft nachdrücklich auf, alles in
Bewegung zu setzen, um während der laufenden Sitzungsperiode die Annahme eines
Moratoriums über die Todesstrafe zu erzielen, und betont gleichzeitig, daß die
Verwirklichung eines solchen Ziels in den Vereinten Nationen einen merklichen Fortschritt
im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe darstellen würde;
- ruft die Institutionen der Europäischen Union auf, Druck auf die USA auszuüben, nicht mit
den Hinrichtungen fortzufahren;
- verlangt einen neuen Prozeß für Joaquín José Martinez mit Verfahrensgarantien sowie die
endgültige Aussetzung seiner Hinrichtung;
- fordert den Bundesgerichtshof von Pennsylvania auf, die über Mumia Abu Jamal
verhängte Todesstrafe umzuwandeln, und verlangt von seiner Parlamentarischen
Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, den Fall bei ihrem nächsten
Treffen mit den amerikanischen Parlamentariern anzusprechen;
- fordert die Mitglieder des „Texas Board of Pardons and Paroles“ und Gouverneur George
Bush Jr. auf, Larry Robinson zu begnadigen und diese Strafe umzuwandeln;
- richtet einen Appell an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, seinen Pflichten
aufgrund des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte
nachzukommen und die Todesstrafe für von Minderjährigen begangene Verbrechen
abzuschaffen;
- ersucht den Rat, bei den Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern die Möglichkeit
zu prüfen, die Abschaffung der Todesstrafe in die Menschenrechtsklausel aufzunehmen;
- beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem
Vorsitzenden der UN-Menschenrechtskommission, den Parlamenten und Regierungen der
USA, dem Gouverneur des Staates Pennsylvania, dem Bundesgerichtshof von
Pennsylvania sowie dem „Texas Board of Pardons and Paroles“ und dem Obersten
Gerichtshof Floridas zu übermitteln.
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