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  Entschließung des Europäischen Parlaments zum Moratorium für die Todesstrafe
8. Menschenrechte: Moratorium für die Todesstrafe
B5-0272, 0274, 0282, 0283, 0284, 0287, 0297 und 0306/1999
 
  Das Europäische Parlament,
  • unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Todesstrafe,

  • unter Hinweis auf das Memorandum der Europäischen Union auf der 54. Vollver-sammlung der Vereinten Nationen,

  1. in der Erwägung, daß in vielen Ländern weiterhin die Todesstrafe verhängt wird,

  2. unter erneutem Hinweis darauf, daß die Abschaffung der Todesstrafe ein wichtiges Indiz für die Stärkung der Menschenwürde und die wachsende Achtung der Menschenrechte ist,

  3. bestürzt, daß Tausenden von Menschen in der Welt die Hinrichtung droht, jedoch durch die Tatsache ermutigt, daß die Zahl der Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ständig wächst,

  4. unter erneutem Hinweis auf seine positive Beurteilung der vom Rat im Namen der Europäischen Union während der 54. Vollversammlung der Vereinten Nationen ergriffenen Initiative eines Moratoriums für die Todesstrafe,

  5. alarmiert durch das von einem Gericht in Florida (USA) 1997 über den europäischen Bürger Joaquín José Martinez (spanischer Staatsangehörigkeit) verhängte Todesurteil und im Hinblick auf die Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof Floridas über den Wiederaufnahmeantrag fassen muß, den die Verteidigung von Joaquín José Martinez angesichts der zahlreichen Verfahrensunregelmäßigkeiten gestellt hat, die sich ihrer Ansicht nach während des Prozesses ereignet haben,

  6. in der Erwägung, daß der Journalist Mumia Abu Jamal im Dezember 1982 zum Tode verurteilt wurde, daß eine Wiederaufnahme des Verfahrens bisher abgelehnt wurde und daß die für den 2. Dezember 1999 vorgesehene Hinrichtung aufgeschoben wurde,

  7. unter Hinweis auf den Fall von Larry Robinson, dessen Hinrichtung in den USA angesichts von Zweifeln an seiner geistigen Verfassung aufgeschoben wurde,

  8. beunruhigt angesichts der Häufigkeit, mit der in den USA Bürger hingerichtet werden, deren Unschuld später bewiesen wird,

  9. bedauert zutiefst, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Verabschiedung einer Resolution über das Moratorium zur Todesstrafe während der Verhandlungen auf der Vollversammlung der Vereinten Nationen nicht gegeben waren;

  10. zeigt sich enttäuscht, daß sich die finnische Ratspräsidentschaft gezwungen sah, die Vertagung der Behandlung der Entschließung, in der das Moratorium für Hinrichtungen im Hinblick auf ihre vollständige Abschaffung gefordert wird, zu beantragen;

  11. fordert alle Mitgliedstaaten und die Ratspräsidentschaft nachdrücklich auf, alles in Bewegung zu setzen, um während der laufenden Sitzungsperiode die Annahme eines Moratoriums über die Todesstrafe zu erzielen, und betont gleichzeitig, daß die Verwirklichung eines solchen Ziels in den Vereinten Nationen einen merklichen Fortschritt im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe darstellen würde;

  12. ruft die Institutionen der Europäischen Union auf, Druck auf die USA auszuüben, nicht mit den Hinrichtungen fortzufahren;

  13. verlangt einen neuen Prozeß für Joaquín José Martinez mit Verfahrensgarantien sowie die endgültige Aussetzung seiner Hinrichtung;

  14. fordert den Bundesgerichtshof von Pennsylvania auf, die über Mumia Abu Jamal verhängte Todesstrafe umzuwandeln, und verlangt von seiner Parlamentarischen Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, den Fall bei ihrem nächsten Treffen mit den amerikanischen Parlamentariern anzusprechen;

  15. fordert die Mitglieder des „Texas Board of Pardons and Paroles“ und Gouverneur George Bush Jr. auf, Larry Robinson zu begnadigen und diese Strafe umzuwandeln;

  16. richtet einen Appell an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, seinen Pflichten aufgrund des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen und die Todesstrafe für von Minderjährigen begangene Verbrechen abzuschaffen;

  17. ersucht den Rat, bei den Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern die Möglichkeit zu prüfen, die Abschaffung der Todesstrafe in die Menschenrechtsklausel aufzunehmen;

  18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vorsitzenden der UN-Menschenrechtskommission, den Parlamenten und Regierungen der USA, dem Gouverneur des Staates Pennsylvania, dem Bundesgerichtshof von Pennsylvania sowie dem „Texas Board of Pardons and Paroles“ und dem Obersten Gerichtshof Floridas zu übermitteln.
 
Quelle:
Europäisches Parlament
In der Sitzung vom Donnerstag 18. November 1999 Angenommene Texte
TA 40 VORLÄUFIGE AUSGABE PE 282.275
www2.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PV2&LANGUE=EN This text is avaible in English, German, Espagnol and other languages there.

Siehe auch:
Brief des Auswärtigen Amtes an die Stadt Göttingen (Auswärtiges Amt; Berlin 20. Dezember 1999)

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