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  Hinrichtungsbefehl für Mumia Abu-Jamal ausgesetzt - Hinrichten mit Haribo
Jungle World vom 3.11.99
 
 

Erst prüfen, dann hinrichten: Der zuständige Bundesbezirksrichter William Yohn hat den Hinrichtungsbefehl für Mumia Abu-Jamal Mitte letzter Woche vorerst ausgesetzt. Er benötige Zeit, führte Yohn als Begründung an, um den Berufungsantrag des 45jährigen afroamerikanischen Journalisten und Todeskandidaten zu prüfen.

Yohn muß darüber befinden, ob er Abu-Jamal ein neues Verfahren gewähren will. Rechtsanwalt Len Weinglass zeigte sich gegenüber Jungle World zwar erleichtert, dass die unmittelbare Gefahr für das Leben seines Mandanten gebannt ist. Die entscheidende Phase beginne jedoch jetzt: "Die derzeitige Instanz ist die einzig realistische, um für Mumia ein neues Verfahren zu erreichen." Sollte Yohn den Berufungsantrag ablehnen, bleiben nur noch das Bundesberufungsgericht und ein erneuter Gang zum Obersten Gericht in Washington. Beide Instanzen orientieren sich aber an den Entscheidungen von Yohn.

Abu-Jamals Anwälte hoffen, dass Yohn eine mündliche Beweisaufnahme anberaumt. Dies wäre ihre einzige Chance, um die bisher abgelehnten ZeugInnen und Beweise für Abu-Jamals Unschuld aktenkundig zu machen. Würde Yohn nur nach Aktenlage entscheiden, wäre die für Abu-Jamal negative Bewertung der Beweislage durch Prozessrichter Albert F. Sabo ausschlaggebend.

Doch zunächst muss das Anwaltsteam bis zum 7. Dezember die relevanten juristischen Präzedenzfälle für die 29 Verletzungen von Abu-Jamals verfassungsmäßigen Rechten, die in dem Antrag auf ein neues Verfahren angeführt werden, gegenüber Richter Yohn darlegen. Die Staatsanwaltschaft hat dann 60 Tage Zeit für eine Gegenstellungnahme. Anschließend bleiben Abu-Jamals Anwälte noch einmal 20 Tage, um ergänzende Anträge zu stellen. Erst dann - voraussichtlich ab März nächsten Jahres - wird Richter Yohn einen Termin für eine erste öffentliche Anhörung festsetzen.

Verärgert über die Aussetzung des Hinrichtungsbefehls zeigt sich die Polizeigewerkschaft FOP, die von Yohn fordert, Abu-Jamals Berufungsantrag abzulehnen. Auch Pennsylvanias Gouverneur Thomas Ridge hält daran fest, Abu-Jamal hinrichten zu wollen. Mit etwa zwölf Millionen Einwohnern ist Pennsylvania der fünftgrößte Bundesstaat der Vereinigten Staaten. Ridge, der bisher 171 Hinrichtungsbefehle unterschrieben hat, reiste Ende September durch Deutschland, um hier für den Standort Pennsylvania zu werben.

Neben Siemens und der Luftfahrtabteilung von DaimlerChrysler engagieren sich dort die Bayer AG, die sich in Pittsburgh niedergelassen hat, und die Schering-Tochter AgrEvo. Der Republikaner Ridge besuchte in Deutschland auch die hessische Schott Glaswerke AG und das Software-Unternehmen SAP, dessen US-Hauptquartier mit 1 800 Arbeitsplätzen in Philadelphia (Pennsylvania) liegt.

Als Investor umworben wird zudem Gummibärchen-Produzent Haribo, der seine erste Produktionsstätte in den USA in Pennsylvania errichten will. Das Unternehmen hat bereits eine Liegenschaft in Hazleton erworben und möchte demnächst mit der Planung der Produktionsstätte beginnen.

Alle Unternehmen loben auf Nachfrage die Bereitschaft von Gouverneur Ridge zur Zusammenarbeit. Die exzessive Umsetzung der Todesstrafe in dem Bundesstaat, die sie indirekt mitfinanzieren, scheint sie nicht zu kümmern. "Das kann für uns kein Kriterium zur Auswahl eines Standortes sein", betont beispielsweise ein Sprecher der SAP.

 
Quelle:
Solidaritätsbüro Mumia Abu-Jamal
www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia/news/031199jw.htm

Siehe auch:
Schneller Hinrichten mit Haribo und Bayer
Aktion für Abu-Jamal will über Konzerne Druck ausüben (Bericht FR am 5.2.00)

"Der plötzliche Tod ist eine deutsche Spezialität !" (Aufruf zur Demonstration in Leverkusen, dem Sitz der BAYER Konzernzentrale, am 20 .Mai 2000 )

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