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Mumia Abu-Jamal, ein mit Preisen ausgezeichneter Journalist, seit 19
Jahren Todeszelleninsasse und international bekannter politischer
Gefangener, hat überraschend einen »Antrag auf Entbindung der
Verteidigung wegen eines Interessenkonfliktes« eingereicht.
Am Montag, den 5. März, stellte er den förmlichen Antrag, seinen
Hauptverteidiger Leonard Weinglass und dessen Mitverteidiger Dan
Williams von ihrem Mandat zu entbinden. In seinem Antrag, der dem
zuständigen US-Bezirksgericht zugeleitet wurde, stellt Jamal fest: »Am
Samstag, den 24. Februar 2001, hat der Antragsteller durch eine
Briefsendung definitiv davon erfahren, daß Mr. Williams im Begriff ist,
über das anhängige Verfahren (der angestrebte neue Prozeß, d.Red.) ein
Buch zu veröffentlichen, von dem es heißt, es sei ein 'Insiderbericht'.«
Mumia Abu-Jamal beruft sich auf ein Gesetz, nach dem es untersagt ist,
»Vereinbarungen über literarische Werke zu treffen oder zu verhandeln,
wenn diese substantiell auf Informationen basieren, die im Wege
anwaltlicher Vertretung erlangt wurden«. Weiter heißt es im Antrag:
»Nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt der Antragsteller, daß der
Verteidiger mit der genannten Publikation eines 'Insiderberichts'
unbestreitbar einen Interessenkonflikt heraufbeschworen hat, der einen
Loyalitätsbruch des Mandatsverhältnisses darstellt. Demgemäß wird die
sofortige Entbindung der Verteidigung sowie ein Eintreten in den
pro-se-Status und die Gewährung einer angemessenen Frist zur Erlangung
einer neuen Verteidigung beantragt.« Der Begriff »pro se« oder »für
sich« bedeutet, daß Mumia vorübergehend ohne anwaltliche Vertretung ist
und sich selber rechtlich vertritt.
Das betreffende Buch, dessen Autor Dan Williams ist, trägt den Titel
»Executing Justice: An Inside Account of The Case of Mumia Abu-Jamal«
und soll am 9. April im Verlag St. Martin's Press in New York
erscheinen. Weder Mumia noch der zentralen Leitung seiner Kampagne, dem
Komitee »International Concerned Family and Friends«, ist das Buch zur
Kenntnis gebracht worden. Mumia muß also den Inhalt des Buches erst noch
begutachten. Aber die Tatsache allein, daß es ohne Mumias Wissen und
Einwilligung veröffentlicht werden soll, hat zahlreiche Anwälte, die
seinen Fall sehr aufmerksam verfolgen, zutiefst schockiert. Dem
Verfasser dieses Artikels wurde gerade erst ein »Vorausexemplar mit
unkorrigierten Satzfahnen« des Buches zugestellt. Es wurde umgehend an
Mumia weitergeleitet. Das überblickartige Durchsehen ergab, daß es zwar
die zentralen juristischen Standpunkte Mumias sorgfältig darlegt, daß es
aber sowohl eine Reihe fragwürdiger Formulierungen als auch
Implikationen zum Sachverhalt enthält, die durchaus als zweideutig,
unverständlich und unhaltbar angesehen werden können. Zu diesem
Zeitpunkt ist leider ein genauerer Kommentar noch nicht möglich.
Leonard Weinglass, einer der führenden Anwälte der USA in
Todesstrafenverfahren und Menschenrechtsfragen, hat Mumias
Entbindungsantrag nur insoweit kommentiert, daß es nach wie vor
zuallererst darum gehe, Mumia frei zu bekommen, und daß er jederzeit zur
Verfügung stehe, auf jede erdenkliche Art zu helfen.
Es kann keinen Zweifel daran geben, daß unter den momentanen Bedingungen
Dan Williams' Buch auf gesteigertes Interesse bei denen stoßen wird, die
Mumias Hinrichtung fordern. Alleine aus diesem Grund scheint hier ein
gravierender Fehler begangen worden zu sein.
Wir stehen vor einer gefährlichen Situation
Erst jetzt ist sich Mumias Unterstützerbewegung der großen Gefahr bewußt
geworden, der sich Mumia gegenübersieht, je näher die Anhörung vor dem
Bundesbezirksgericht rückt. Nach den Bestimmungen der 1996 verschärften
Todesstrafengesetzgebung hätte Mumia kein automatisches Berufungsrecht,
wenn der zuständige Bundesbezirksrichter William H.Yohn gegen ein
Wiederaufnahmeverfahren entscheiden würde. Im Falle einer negativen
Entscheidung müßte Mumia, um die nächste Instanz anrufen zu können, von
Richter Yohn ein Zertifikat ausgestellt bekommen, das ihm eine
»Berufungsberechtigung« bescheinigt. Das heißt, diese wäre eine Art
Erlaubnis von eben jenem Richter, der gerade gegen ihn entschieden
hätte. Fehlt dieses Zertifikat, hat er auch kein Recht, das zuständige
3. US-Bezirksberufungsgericht anzurufen. Demzufolge kann Richter Yohns
negative Entscheidung die sofortige Aufhebung des 1998 gerichtlich
verfügten Hinrichtungsstopps nach sich ziehen. Damit würde sofort wieder
der Zeiger auf der Uhr zu laufen beginnen, mit der die letzten Tage in
Mumias Leben angezeigt werden.
Würde Mumia ohne das genannte Zertifikat in Berufung gehen, wäre das
angerufene Gericht nicht verpflichtet, seinen Fall anzunehmen oder zu
entscheiden. Es könnte tatenlos verharren und damit zulassen, daß ein
neuer Hinrichtungsbefehl unterzeichnet und Mumia mit der tödlichen
Injektion ermordet würde.
Aus diesem Grund hat die Nationale Koordination der Kampagne in den USA
eine Reihe von Aktivitäten in Angriff genommen, um dieser akuten
Herausforderung zu begegnen. Zunächst wird am 30. und 31. März eine
Bundeskonferenz in Washington DC stattfinden, von der weitere
Initiativen ausgehen werden, mit der die Unterstützung durch den
Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, durch bedeutende religiöse,
feministische und Menschenrechtsgruppen erreicht werden soll. Im
Anschluß an diese Bundeskonferenz findet in Washington DC am 1. und 2.
April eine Gewerkschaftstagung für Mumia statt.
Für Samstag, den 12. Mai 2001, wird zu einem weltweiten Aktionstag
aufgerufen, dessen Schwerpunkte in den USA San Francisco an der West-
und Philadelphia an der Ostküste sein werden.
Am »Tag X«, dem ersten Tag, an dem Mumia zur Anhörung vor Gericht
erscheint, wird es eine große Massenmobilisierung geben. Auch wenn
dieser Tag nach wie vor zeitlich nicht genau eingegrenzt werden kann, so
ist doch klar, daß weltweit alle, die für demokratische und
Menschenrechte eintreten, ihre Kräfte mobilisieren und nach Philadelphia
schauen: »The whole world is watching!«
Übersetzung: Jürgen Heiser
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