Zurück zu Dokumente  Mumia Solidaritäts Index MSI [de]   27.10.1999
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Hinrichtung ausgesetzt! - Informationen zur aktuellen Situation
Vom Roten Stachel
27 Oktober 1999

 

Am gestrigen Dienstag (26.10.1999) hat der  Bundesrichter William H. Yohn die Aussetzung des Hinrichtungsbefehls wie bereits erwartet (siehe "Zur aktuellen Situation...") unterschrieben.
Das bedeutet, daß der Hinrichtungstermin 02.12.1999 erst einmal vom Tisch ist; allerdings heißt das nicht, daß nach einer möglicherweise abschlägigen Entscheidung des Richters nicht jederzeit ein neuer Termin festgesetzt werden könnte. Mumia Abu-Jamal ist weiterhin von der Hinrichtung bedroht.
Die jetzt beginnende juristische Auseinandersetzung ist die letzte reelle Chance für Mumia auf juristischem Wege ein neues Verfahren durchzusetzen. Entscheidet sich Bundesrichter William H. Yohn gegen Mumia Abu - Jamal, dann würde Mumia nur noch eine letzte Instanz verbleiben, die dann allerdings nur nach Aktenlage entscheiden würde. Eine Hinrichtung wäre dann endgültig nur noch durch direkte politische Intervention zu verhindern.

Die Aussetzung sagt noch gar nichts Inhaltliches über die Meinung des Richters zum Fall Jamal aus.
Sie ist ein rein formaler Akt, der schon länger erwartet wurde. Schließlich hatten Mumias Anwälte die "habeas corpus - Petition" bereits am 15.10.1999 eingereicht. Richter Yohn wird sich jetzt mit der 150 Seitigen Petition, in der Jamals Anwälte erstmals vor einem Gericht ihre Argumentation präsentieren dürfen, auseinandersetzen. Er wird dann entscheiden, ob er eine Verletzung der verfssungsmäßig zugesichterten Rechte vorliegt oder nicht. (Mumias Anwälte sehen dieses in 27 Fällen für gegeben; z.B. Verweigerung des Rechts auf eigene Verteidigung)

Mumia Abu - Jamal wurde inzwischen aus der "Phase 2" genannten Isolationsfolter (eingeschränkte Besuche, keine Post, 24h Licht ...) zurück in den "normalen" Todestrakt verlegt. Für Mumia war das der 2. Aufenthalt in "Phase 2". Wie bereits 1995 geht diese Folter auf das Konto Governors Ridge. Er wußte das Mumias Anwälte Ende Okober eine "habeas corpus - Petition" einreichen wollten. Die Festsetzung des Hinrichtungstermins auf den 2.12.99 hatte nur den Zweck, Mumias Anwälte unter Zeitdruck zu setzen und Jamal wieder in die "Phase 2" verlegen zu können. Der Haß dieses Mannes kennt keine Grenzen ...

Die Solidarität mit Mumia Abu-Jamal muss weiter verstärkt werden, ein Abflauen der Proteste wäre fatal!
Es gilt jetzt gemeinsam zu verhindern das der Bundesrichter William H. Yohn die "habeas corpus - Petition" abweist und so ein neues Verfahren verhindert.
Solidarität ist unsere Waffe !

Raise your Voice:
All for Mumia NOW !

 
(lenny - stand 1999-10-27 / 19:00)
Quelle: www.revolutionaer-sozialistischer-bund.de/rs/mumia/letzte_meldung.htm

 

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