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Initiative: Bundestagsabgeordnete sollen sich für Mumia einsetzen
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Der Bundestag soll ebenso wie die belgische Abgeordnetenkammer und das portugiesische Parlament eine Entschließung annehmen, in der die Wiederaufnahme des Verfahrens von Mumia Abu-Jamal und die Abschaffung der Todesstrafe in den USA gefordert wird. Dies verlangen in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten vom 9. Juni d.J. (siehe Anlage 1) lokale Gruppen der Friedensbewegunggen, der PDS, DKP und SDAJ sowie der Mumia-Solidaritätsbewegung in bisher 19 Städten des gesamten Bundesgebiets. Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages, dem ein Antrag der PDS vom April d. J. gegen die Todesstrafe in den USA und für Mumia Abu-Jamal (Drs.14/3196) zur Beratung vorliegt, könnte sich in seiner nächsten Sitzung am 28. Juni mit der Frage befassen. Der Aktion sollten sich, bis das Ziel eines Bundestagsbeschlusses für Mumia erreicht ist, möglichst viele weiter lokale Gruppen anschließen. Auch die deutschen Gewerkschaften könnten sich an ihren US-amerikanischen Kollegen ein Beispiel nehmen. Der Gewerschaftstag der US-Dienstleistungsgewerkschaft verabschiedete am 21. Mai d.J. einstimmig eine Entschließung, in der ein Moratorium aller Hinrichtungen und ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal gefordert wird. Um das Leben des afro-amerikanischen Journalisten und Bürgerrechtlers zu retten, müssen nach Auffassung der Unterzeichner des Briefes an die Abgeordneten die Proteste nicht nur in den USA sondern auch international verstärkt fortgesetzt werden, damit sich die Aussicht auf ein Berufungsverfahren nicht als trügerische Hoffnung erweist, damit das Ziel des Kampfes auch tatsächlich erreicht wird, und Mumia Abu-Jamal Gerechtigkeit und Freiheit erlangt. "Es mag unlogisch erscheinen," erklärte gegenüber der AIK Joachim Guillard von der Friedensbewegung in Heidelberg, "an deutsche Abgeordnete zu appellieren, die sich in ihrer großen Mehrheit zu Komplizen des Angriffskrieges gegen Jugoslawiens haben machen lassen und z.B. immer noch die Sanktionen gegen den Irak unterstützen oder stillschweigend dulden. Wir können in dieser Situation ausnützen, daß die Themen Todesstrafe in den USA und Gerechtigkeit für Mumia vor allem für die Abgeordneten von SPD und Grüne eine Gelegenheit bieten, sich risikolos als Menschenrechtler zu profilieren. Sie haben stets vorgezogen, sich für die Menschenrechte in anderen Ländern einzusetzen, statt sich zum Rassismus im eigenen Land oder zu Entschädigung für NS-Opfer zu äußern - folgerichtig hat Außenminister Fischer ebenso wie sein Vorgänger Kinkel schon den Appell für Mumia unterschrieben. Es geht zum einem um ein konkretes Ziel, die Wiederaufnahme eines offensichtlich unfairen, von Rassismus geprägten Verfahrens. Es geht aber auch darum, ob die Weltmacht USA sich weiterhin in ihrer selbstherrlichen Arroganz der Macht ungestört über internationale Rechtsnormen und Kritik hinwegsetzen kann. Die politische Tragweite des Ausgangs dieses Kampfes ist daher für alle Völker von Bedeutung. Wir sollten in dieser Situation nichts unversucht lassen und auch die kleineren innerimperialistischen Widersprüche ausnützen, auch wenn unsere Gegner im eigenem Land davon kurzfristig etwas profitieren. Nach vielen Protestaktionen in vielen Städten Deutschlands, die weitergehen müssen, wollen wir auch mit dieser Aufforderung an die Abgeordneten unseren bescheidenen Beitrag zu Mumias Kampf aus der Todeszelle leisten." Soeben hat ein renommierte US-amerikanischer Rechtsprofessor als Ergebnis einer Langzeitstudie festgestellt, daß die Fehler in der Todesstrafenpraxis der USA "im ganzen Land epidemische Ausmaße erreicht" haben. (Anlage 2) Die Initiatoren des Briefes an die Abgeordneten regen an, diese auch in ihren Wahlkreisen vor Ort anzusprechen, insbesondere jene, die sich in dieser Frage profiliert haben oder profilieren möchten. Eine entsprechende Liste von vermutlich ansprechbaren Abgeordneten mit Emailadressen ist der AIK von unterrichteter Seite zugeschickt worden (siehe Anlage 3). Antikriegsgruppe Bonn c/o Buchladen "Le Sabot", Breite Straße 76,
53111 Bonn
Anlage 1: Gerechtigkeit und Freiheit
der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal wird seit 18 Jahren in der Todeszelle in den USA gefangen gehalten. Er und seine Unterstützer in aller Welt kämpfen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wir bitten Sie, dem Beispiel der belgischen Abgeordnetenkammer zu folgen, und ebenfalls aktiv zu werden. Ihre belgischen Kollegen haben auf Initiative von Herrn Lode Vanoost, Abgeordneter der grünen Partei "Agalev-Ecolo" und Vizepräsident der Kammer, am 27. April 2000 eine Entschließung zur Unterstützung von Mumia Abu-Jamal einstimmig angenommenen. (129 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen, keine Gegenstimme, 16 Mitglieder nicht anwesend; Wortlaut der Entschließung: http://www.laChambre.be/cgi-bin/docs.bat?l=f&dir=189 oder http://www.dekamer.be/cgi-bin/docs.bat?l=n&dir=189; Email: lode.vanoost@deKamer.be). Die belgische Kammer verurteilt in ihrer Resolution die Todesstrafe im allgemeinen, äußert ihre Besorgnis über den Mangel an Fairness im Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal und appelliert an Präsident Clinton, die Justizministerin Janet Reno und den Kongress der USA sowie an den Gouverneur von Pennsylvania, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Mumia Abu-Jamal ein neues Verfahren zu ermöglichen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden in der Resolution der belgischen Abgeordnetenkammer aufgefordert, ähnliche Initiativen zu ergreifen. Eine entsprechende Bitte wurde inzwischen an das österreichische Parlament herangetragen. Schon früher hatten 24 dänische und 21 britische Abgeordneten in einem Offenen Brief an US-Präsident Clinton die Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. Das Europäische Parlament verabschiedete 1998 eine Resolution gegen die Todesstrafe und verlangte in diesem Zusammenhang von dem Gouverneur von Pennsylvania, den damals akut drohenden Todesbefehl gegen Mumia Abu-Jamal nicht zu unterschreiben. Die Europäische Union brachte bei der letzten Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission eine Resolution für die Abschaffung der Todesstrafe ein, die am 26. April 2000 mit den Stimmen von 27 der insgesamt 53 Mitgliedsländer angenommen wurde. In der Resolution werden die Staaten, welche die Todesstrafe noch verhängen, zu einer Aussetzung aller Hinrichtungen "mit dem Ziel der völligen Abschaffung der Todesstrafe" aufgefordert. Die Vereinigten Staaten gehören zu den 13 Ländern, die gegen die Resolution stimmten. Mumia Abu-Jamal ist heute der weltweit bekannteste unter den 3.600 in den Todeszellen der USA gefangenen Männern und Frauen. Sein Fall tritt nun in die entscheidende Phase. Auf Antrag des Rechtsanwaltsteams von Mumia Abu-Jamal erteilte Bundesrichter John der Verteidigung die Genehmigung, einen ergänzenden Schriftsatz zu den Fragen einzureichen, die in den jüngsten Entscheidungen des Supreme Court der USA über den Effective Death Penalty Act angesprochen worden sind. Dies ist eine gute Nachricht. Das Verteidigungsteam hat ihre15-seitige Stellungnahme am 31. Mai bei Richter Yohn eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat bis zum 23. Juni Zeit, darauf zu antworten. Das bedeutet, daß die erste Anhörung Mumia Abu-Jamals in seinem Berufungsverfahren vor Richter John nicht vor dem 23. Juni stattfinden wird. Vor kurzem widmete der US-Spitzenjournalist Francis X. Clines dem Fall von Mumia Abu-Jamal einen wichtigen Artikel ("The poster boy for and against the death penalty", in: The Sunday New York Times Week in Review v. 21.05.2000), in welchem er die Konfrontation zwischen Studenten und der Polizei anläßlich der Verlesung einer Ansprache von Abu-Jamal beschreibt. Bemerkenswert daran ist, daß Clines den Fall von Abu-Jamal in den Zusammenhang einer in den USA wachsenden Opposition gegen die Todesstrafe stellt. Er schreibt: sowohl Unterstützer als auch Gegner "spüren das Herannahen eines entscheidenden Augenblicks in einer Sache, die zu einer Angelegenheit internationaler Besorgnis über den Zustand der Strafjustiz, der Todesstrafe und des Rassismus in den Vereinigten Staaten geworden ist." Man kann davon ausgehen, daß Sieg oder Niederlage im Kampf um Gerechtigkeit und Freiheit von Mumia weitreichende Folgen für die rechtspolitische Entwicklung in den USA (und darüber hinaus) haben wird. Dies betrifft auch das unmenschliche Jugendstrafrecht der USA. Nachletzten verfügbaren Statistiken (15.2.1995) befanden sich über 84.000 Kinder in den USA in Haft. Nicht allein die Haftgründe sind laut Amnesty International oft harmlos, auch die Behandlung steht derjenigen von Erwachsenen nicht nach. In US-Haftanstalten werden Kinder geschlagen und getreten, angekettet, mit chemischen Substanzen besprüht, und mit Elektroschock, Fesselstühlen und Isolationshaft "behandelt". In allen US-Staaten (außer Hawaii) können Kinder strafrechtlich wie Erwachsene behandelt werden (in 36 von 50 ist dies tatsächlich der Fall). Obgleich die Garantie der Nichtverhängung der Todesstrafe für Minderjährige so fundamental ist, daß sie nach der IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949 (Art. 68) nicht einmal im Kriege oder in einem internen Konflikt suspendiert werden darf, kennen 24 US-Staaten die Todesstrafe für Minderjährige. 73 Kinder warten auf ihre Hinrichtung. In Texas ist für den 22. Juni d.J. die Hinrichtung von Shaka Sankofa anberaumt, der seit 19 Jahren mit überwältigenden Beweisen für seine Unschuld für die Wiederaufnahme seines Verfahrens kämpft und dessen Hinrichtung schon wegen Minderjährigkeit zur Tatzeit nach Ansicht von Amnesty International ein Verstoß gegen internationales Recht wäre. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können Mumia Abu-Jamal und anderen Opfern der Todesstrafe in den USA ihre Unterstützung nun nicht länger versagen, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, in der Frage der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe aus politischen Rücksichten auf die Weltmacht USA mit zweierlei Maß zu messen. Beschließen Sie eine Resolution für Gerechtigkeit und Freiheit von Mumia Abu-Jamal! 9. Juni 2000 Unterzeichner(Stand: 9. Juni 2000): Hamburger Forum für Völkerverständigung und weltweite Abrüstung e.V., Kampagne Mumia Abu-Jamal Bremen; Bündnis gegen die NATO-Aggression Hannover; Frauen helfen Frauen e.V. Hannover; Giessener Friedensinitiative; PDS/Offene Linke Liste Moers; Friedensforum Düsseldorf; Kölner Friedensarbeitskreis Pax an! Antikriegsgruppe Bonn; SDAJ Trier-Saarburg; DKP Trier; PDS Trier; Komitee Freiheit für Mumia Abu-Jamal Wiesbaden; Gruppe Zentralkomitee Kaiserslautern; Initiative mit Mumia Abu-Jamal Mannheim; Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg; AKAS (Arbeitskreis antiimperialistische Solidarität) Heidelberg; Cuba Solidarität Heidelberg e.V.; CONTRASTE Monatszeitung für Selbstorganisation Heidelberg; AG politische Gefangene in der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe Heidelberg; DASOV Deutsch-Ausländischer Solidaritätsverein HD; Münchner Bündniss gegen Rassismus; Büro für Direkte Einmischung Erlangen; was lefft - zeitung aus erlangen; DKP-Bezirk-Nordbayern; Sächsische Friedensinitiative e.V.; Bündnis für Frieden und soziale Gerechtigkeit Dresden; Bund der Antiimperialisten Dresden; Revolutionärer Freundschaftsbund e.V. ( RFB ); Frieden Jetzt Chemnitz e.V.
Todesurteile in den USA - Fehler von epidemischem Ausmaß von Rainer Rupp
Aus der Untersuchung, die die Periode 1973 bis 1995 abdeckt, geht hervor daß in mehr als zwei Drittel aller Fälle, in denen es zu einer Berufungsverhandlung kam, die Todesstrafe wieder aufgehoben wurde. In den Fällen, in denen es den Verurteilten gelang, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, wurden 7% für unschuldig befunden und nur in 20% der Fälle wurde die Todesstrafe erneut ausgesprochen. Alle anderen Todeskandidaten kamen mit neuen, oft erheblich geringeren Strafen davon. Dieses Ergebnis veranlaßte Professor Libermann von dem amerikanischen Rechtsstaat als einem "kaputten System voller Fehler" zu sprechen. "Es ist nicht nur so in einem Fall, es ist nicht nur so in einem Staat, nein, diese Fehler haben im ganzen Land epidemische Ausmaße erreicht." Im Zeitraum von 1973 bis 1995 wurden in den USA 5760 Menschen zum Tode verurteilt. In dieser Periode wurden 5% der Verurteilten exekutiert. Seit 1995 hat sich jedoch der Rhythmus der Hinrichtungen rapide gesteigert und die Todesmaschinerie arbeitet zur Zeit auf einem Rekordhoch. Zugleich aber ist in den letzten Jahren die öffentliche Zustimmung zur Todesstrafe stark zurückgegangen und auf dem niedrigsten Stand seit 19 Jahren gefallen. Prof. Liebermans Studie wird den Gegnern des staatlich lizensierten Mordens neue Munition liefern. Saarbrücken den 14.6.2000
Liste von Bundestagsabgeordneten (mit Emailadressen), die aufgrund ihrer Haltung zur Todesstrafe wegen einer Resolution für Mumia Abu-Jamal als besonders ansprechbar gelten:
Adler Brigitte <brigitte.adler@bundestag.de>
Buntenbach Annelie <annelie.buntenbach@bundestag.de>
Leutheusser-Schnarrenberger Sabine <sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de>
Brudlewsky Monika <monika.brudlewsky@bundestag.de> |
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Quelle: Solidaritätsbüro Mumia Abu Jamal c/o Antirassistische Initiative e.V Yorckstraße 59 10965 Berlin Fon 030 - 785 72 81 / Fax 030 - 786 99 84 Email solibuero@gmx.de WWW www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia/ Siehe auch: Offizielle Erklärung des baskischen Parlaments (22. Oktober, 1999) Offizielle Erklärung des Navarrese-Parlaments (22. Oktober, 1999) Entschließung des Europäischen Parlaments zum Moratorium für die Todesstrafe (3.12.1999) Report of The International Delegation's Meeting at the Justice Department on the Mumia Abu-Jamal Case ( January, 19, 2000) |
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