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  Verjährtes Mordgeständnis?
Ringen Mumia Abu-Jamals um die Aussagen des Berufskillers Arnold Beverly geht weiter
 
 

Die vor dem Stadtgericht von Philadelphia für vergangenen Freitag angesetzte Anhörung fand  wie angekündigt ohne Mumia Abu-Jamal statt. Während er im Todestrakt im fernen Waynesburg verbleiben mußte, weil angeblich keine freie Zelle für ihn am Gerichtsort zu finden war, demonstrierten den ganzen Tag über etwa 2 000 Menschen aus der Free-Mumia-Kampagne, Todestrafengegner, Mitglieder der Free-Leonard-Peltier-Komitees, Gruppen für ein Freies Palästina und viele andere mit der Forderung: Sofortige Freilassung von Mumia, dessen Fall nicht weniger Widersprüche und entlastende Beweise aufweise als jene der 98 zum Tode Verurteilten, die in den letzten Jahre freigelassen wurden - 18 davon ohne neue Verhandlung, weil der wahre Täter ein Geständnis abgelegt hatte.

Darum sollte es auch an diesem Tag im Gerichtssaal gehen: Ist das  Geständnis des Berufskillers Arnold Beverly, den Polizisten Daniel Faulkner im Auftrag der Unterwelt erschossen zu haben, der Justiz fristgerecht bekanntgegeben worden? Staatsanwalt Hugh Burn sagte nein, denn der Geständige habe der Verteidigung seit Juni 1999 zu Verfügung gestanden. Es hätte aber eine 60tägige Frist eingehalten werden müssen. Das neue Anwaltsteam hielt dagegen, das im Frühjahr von Abu-Jamal entlassene Team sei für diese Unterlassung verantwortlich, deshalb sei der Mandant nicht adäquat verteidigt worden und habe ein Recht darauf, daß das Geständnis Beverlys auch jetzt noch in die Akten aufgenommen werde.

Ramona Africa, Sprecherin der MOVE-Organisation, brachte den Widerspruch außerhalb des Saales auf den Punkt: »Wenn ein Mord niemals verjährt, wie kann es dann sein, daß ein Mordgeständnis verjährt« .

Für Richterin Pamela Dembe reduzierte sich der gesellschaftliche Widerspruch auf die einfache Formel, daß es »ernsthaft in Frage steht, ob der Antrag fristgerecht eingereicht wurde«. Sie räumte der Verteidigung weitere drei Wochen ein, neue Argumente zu bringen, wieso die eidliche Vernehmung Beverlys doch noch als fristgerecht zu werten sei. Danach soll die Staatsanwaltschaft innerhalb von zwei Wochen, also bis zum 21. September, darauf ihre Erwiderung vorbringen. Einen neuen Anhörungstermin wollte Dembe nicht festlegen.

Verteidiger Eliot Grossman ergriff am Ende des nur 30minütigen Termins das Wort und brachte die Beschwerde seines Mandanten vor, der daran gehindert worden sei, persönlich anwesend zu sein. Grossman insistierte auf die Anberaumung eines baldigen neuen Termins: »Uns liegt daran, daß wir die Möglichkeit haben, dies hier vor Ihnen darzustellen, und daß auch Mr. Jamal die Möglichkeit bekommt, das persönlich zu tun.« Dembe erwiderte, es sei unklar, ob eine solche mündliche Anhörung nötig sei. Sie müsse sich wegen möglicher Demonstrationen und Störungen des übrigen Gerichtsbetriebes erst mit Vertretern der Justiz und der Sicherheitsbehörden beraten.

Die Kundgebungsteilnehmer reagierten nach der Verhandlung empört auf die Bekanntgabe dieser Äußerung Dembes. Wer die aktuellen Auseinandersetzung in Philadelphia und den übrigen USA um die Allianz zwischen organisierter Kriminalität und korrupter Teile der Polizei verfolgt, der weiß, daß die befürchtete »Störung« nicht von Demonstrationen ausgeht, sondern von der Anerkennung eines Geständnisses, das einen Sumpf aufdeckt, den man mit Abu-Jamals Hinrichtung hofft, unter dem Deckel halten zu können.

Jürgen Heiser

 
Quelle:
Tageszeitung junge Welt vom 20.08.2001
http://www.jungewelt.de/2001/08-20/004.shtml

Siehe auch:
Internationaler Aktionstag am 17. & 18. August
Mumia (doch nicht) vor Gericht - Sonderseite
Eidesstattliche Erklärung von Arnold R. Beverly
8. Juni 1999 (18.05.2001)

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