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18.12.2001: Richter John setzt Todesurteil aus
Und zwar nur Vorläufig! Nach über 2 Jahren und den
eingebrachten Einwänden der Verteidigung (Verletzung der Verfassungsmäßigen
Rechte im Verfahren, Manipulation von Zeugen und Beweisen ...) erkennt
er defacto nur 2 Punkte an. Gleichzeitig lehnte er das Berufungsantrag
von Mumias Verteidigung seit 1995 ab, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens
fordert.
Diese Entscheidung ist also alles andere als eine Entscheidung für
Mumia sondern ist mehr als ein taktisches Vorgehen zu sehen, welches die
TodesstrafengegnerInnen von Mumias Situation ablenken könnte.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mumias AnwältInnen gingen
sofort in Berufung. Somit ist wieder vieles offen - bis hin zur Todesstrafe.
Richter John setzte eine Frist von 180 Tagen, in welcher das Staatsgericht
von Philadelphia eine Jury zur Festsetzung des Strafmaßes einberufen
kann. Da das Berufungsverfahren von Johns Entscheidung noch läuft,
ist diese Frist noch nicht in Kraft getreten. Die Jury hat aber nur über
das Maß der Strafe entscheiden, die anderen Punkte werden dann,
falls die Jury innerhalb der Frist zusammenfindet, nicht Thema der Verhandlung
sein.
Auf dieser Seite gibt es alle Dokumente auf mumia.de, die sich mit der
Entscheidung und der daraus neu entstehenden Situation für Mumia
befassen. Erstmals zur Zusammenstellung dieser Seite eine Rubrik die sich
nur mit den Reaktionen und Einschätzungen aus den USA befasst.
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